• 21.02.2011 - Ministerium: „Vorteil24" unzulässig

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Ministerium: „Vorteil24" unzulässig

 

Berlin  -  Das Abholkonzept „Vorteil24" steht vor erheblichen juristischen Problemen: Laut Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen verstoßen die betreibenden Apotheker gegen das Gesetz. Mehrere Landkreise an Rhein und Ruhr bereiten nach Informationen von APOTHEKE ADHOC Maßnahmen gegen das Modellprojekt der Apothekenkooperation Linda (MVDA) vor. Das Ministerium kritisiert die „Inanspruchnahme von Räumlichkeiten und Dienstleistungen einer deutschen Apotheke". 

Keine Inanspruchnahme durch Montanus: Linda-Apotheken dürfen nach Ansicht des Gesundheitsministeriums in NRW keine Pick-up-Stellen sein. Foto: Elke Hinkelbein

Keine Inanspruchnahme durch Montanus: Linda-Apotheken dürfen nach Ansicht des Gesundheitsministeriums in NRW keine Pick-up-Stellen sein. Foto: Elke Hinkelbein

Der niederländischen Apotheke sei es grundsätzlich erlaubt, zugelassene Arzneimittel an Endverbraucher zu versenden. „Die deutsche Apotheke verstößt jedoch gegen apothekenrechtliche Vorschriften. Rezeptsammlung, Paketabgabe und Inkassodienste für einen Dritten sind keine apothekenüblichen Tätigkeiten, da die apothekenüblichen Tätigkeiten umfassend und abschließend im Apothekengesetz und in der Apothekenbetriebsordnung aufgezählt sind", teilte das Ministerium auf Anfrage mit.

Der Amtsapotheker in einem Landkreis ist bereits gegen einen Apotheker aktiv geworden, der „Vorteil24" betreibt - offenbar in Abstimmung mit dem Ministerium: „Weitere einzelne Behörden bereiten entsprechende Maßnahmen unter Koordinierung des Gesundheitsministeriums vor", heißt es aus Düsseldorf. Andere warten noch ab. Das Ministerium hat Vertreter der Gemeinden zu einer Besprechung am 1. März eingeladen.

Unterstützung vom Bundesgesundheitsministerium in Berlin benötigt NRW nach eigenen Angaben nicht. Die Länder nähmen den Vollzug des Apothekengesetzes eigenverantwortlich wahr, hieß es. Auch unter den Ländern gebe es Abstimmungen, in Einzelfragen auch unter Beteiligung des Bundes. Eine solche Abstimmung zum Modell „Vorteil24" sei aber nicht erforderlich. Das BMG hatte auf Anfrage ebenfalls auf die alleinige Zuständigkeit der Länder verwiesen.

Im Kreis Euskirchen geht der Streit um „Vorteil24" bereits in die zweite Runde: Eine Apotheke in der Gemeinde Kall wurde vom Amtsapotheker erneut zur Stellungnahme aufgefordert. Nach einem ersten Schriftwechsel hatte die Behörde eine Ordnungsverfügung gegen den Apotheker erlassen, die allerdings an einem Formfehler gescheitert war. Nach Ablauf der Stellungnahmefrist könnte die neue Verfügung Anfang März verschickt werden.

Bei Linda möchte man sich zu Details derzeit nicht öffentlich äußern. Solche Interna würden in Absprache mit den Apotheken geklärt, sagte eine Sprecherin. Die Testphase des Modells mit rund 40 teilnehmenden Linda-Apotheken laufe aber weiter.

Alexander Müller, Montag, 21. Februar 2011, 11:49 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

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