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Was bedeutet All-Risk?



All-Risk ist ein Versicherungsbegriff aus dem anglo-amerikanischen Sprachraum und bedeutet Allgefahrenversicherung. Diese kann in Deutschland wie folgt abgeschlossen werden:

  • Sachversicherung für Gebäude, Betriebseinrichtung, Vorräte bzw. Geschäftsversicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Kunst
  • Valoren (Schmuck Wertsachen)
  • Hochwertiger Hausrat
  • Technische Versicherung (Elektronikversicherung, Elektronik Betriebsunterbrechung, Maschinenversicherung, Maschinen Betriebsunterbrechung, Montageversicherung, Montage Betriebsunterbrechung)

Auch den Sparten Transport sowie Betriebs- und Produkthaftpflicht liegt die Systematik der Allgefahrendeckung zugrunde.

Mit Ausnahme der Betriebsunterbrechungsversicherungen handelt es sich bei allen genannten Sparten um eine Sachversicherung, d.h. Deckungsschutz wird speziell für die versicherten Sachen zur Verfügung gestellt.

Sofern der als Annex zur Sachversicherung bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung ebenso das Allgefahrenkonzept zugrundeliegt, ist auch der infolge des versicherten Sachschadens eintretende Betriebsunterbruch gedeckt.

Pillen

Der Begriff 'Allgefahren' umschreibt den versicherten Deckungsumfang. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich gegen alle Gefahren, die zu einem plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Sachschäden führen, sofern im Rahmen der Bedingungen kein Ausschluß vereinbart wurde.

Alternativ können gemäß der traditionellen Herangehensweise einzelne 'genannte Gefahren' (Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugkörpern, innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik / Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall, Sprinklerleckage, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Einbruchdiebstahl, ungenannte Gefahren) versichert werden, wobei die Gefahr von Deckungslücken besteht. 


Schadensbeispiele für unbenannte Gefahren:

  • Innere Unruhen
  • Böswillige Beschädigungen
  • Rauch / Ruß
  • Überschallknall
  • Schlammlawinen
  • Schäden durch plötzliches Absenken bei Tunnelarbeiten
  • Schäden durch unterirdischen Baumwurzelwuchs (z.B. durch Heben von Terrassenplatten)
  • Beschädigung durch Ansteigen / Absinken des Grundwasserspiegels
  • Verschmutzung von Fassaden durch Graffiti (Vandalismus)
  • Vandalismusschaden, z.B. Verschluss von Schließzylindern der Eingangstüren mit Sekundenkleber
  • Sengschäden
  • Absturz eines Aufzuges
  • Eine Diebesbande bricht in ein Gebäude ein und demoliert die Heizungsanlage
  • Erschütterungsschäden am Gebäude z.B. durch Tiefflieger
  • Schäden anlässlich der Räumung von Kriegsbomben (sog. "Blindgänger")
  • Schäden durch Anprall von Gegenständen (z.B. Strommasten)
  • Schäden durch Auslaufen / Verschütten von Flüssigkeiten, etc.



Weitere Information

» Das Versicherungsprinzip
» Die Definition von All-Risk
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