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Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser



ÜBERSCHWEMMUNG - EINE UNTERSCHÄTZTE GEFAHR

Von Überschwemmungen kann nahezu jeder betroffen werden.

Sei es als Hausbesitzer, Mieter oder Autofahrer. Denn nicht nur in bestimmten flussnahen Gegenden tritt von Zeit zu Zeit das Wasser über die Ufer, auch durch plötzlichen Starkregen, der erst die  Kanalisation und dann die Keller flutet, werden auch Orte abseits von Gewässern in Mitleidenschaft gezogen. Welche verheerenden Schäden die Wassermassen anrichten können, haben die Überschwemmungen der letzten Jahre gezeigt.

Schäden an Gebäuden, Einrichtungsgegenständen und Fahrzeugen, die nach einer Überschwemmung unbrauchbar oder beschädigt werden, können Sie mit einer Versicherung gegen Elementargefahren abdecken. Beim Auto kommt die Kaskoversicherung für die Schäden auf. Aber nicht nur mit einer Versicherung können Sie vorsorgen, auch mit baulichen Maßnahmen an und in Ihrem Haus können Sie Ihr Hab und Gut gegen Überschwemmungsschäden schützen. Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom Mai 2005 verpflichtet sogar jeden, der von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, in geeigneter Weise vorzusorgen.


WIE STARK IST DIE GEFÄHRDUNG?

Wer sich ein Haus oder ein Baugrundstück kaufen will, sollte sich bei der Gemeinde bzw.  der zuständigen Wasserbehörde über die kritischen Hochwassermarken und die zu erwartenden Grundwasserstände informieren. Fragen Sie auch bei Ihrer Wohngebäudeversicherung nach. Diese kann sagen, ob der Standort ihres Hauses zu den wenigen Gebieten zählt, die wegen extremer Gefährdung durch Hochwasser nicht versicherbar sind. Unabhängig davon, wie stark Ihr Haus gefährdet ist, sollten Sie im eigenen Interesse für die Zeit vor und nach der Flut vorsorgen.


DIE RÜCKSTAUSICHERUNG EINBAUEN

Wenn Starkregen die Kanalisation überlastet oder sich Wasser auf der Geländeoberfläche ansammelt, entsteht ein so genannter Rückstau, wodurch Keller überflutet werden können. Der Einbau von geeigneten Rückstausicherungen ist zum Teil gesetzlich vorgeschrieben und kann das Gröbste verhindern.


DEN ÖLTANK SICHERN DAS GEBÄUDE SCHÜTZEN

Bei einem Hochwasser müssen Türen, Fenster, Lichtschächte und Keller durch mobile Schutzsysteme schnell verschlossen werden können. Auch eine leistungsfähige Pumpe sollte immer einsatzbereit zur Hand sein. Ist ab einer bestimmten Überschwemmungshöhe die Standsicherheit des Gebäudes gefährdet, muss in Absprache mit einem Statiker unter Umständen mit sauberem Wasser kontrolliert geflutet werden. Bei einer Überschwemmung können Heizöltanks lecken und erhebliche Schäden an Gebäuden, Hausrat, Gewässern und Nutzflächen anrichten. Deshalb sollten Behälter und  Rohrleitungen von vornherein gesichert werden  gegen:          

  • Aufschwimmen
  • Zutritt von Wasser über Befüll-, Entlüftungs- und sonstigen Öffnungen
  • Beschädigung durch Treibgut und Wasserdruck

Die Einzelheiten sind in der jeweiligen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) der Bundesländer geregelt.


DAS GEBÄUDE SCHÜTZEN

Bei einem Hochwasser müssen Türen, Fenster , Lichtschächte und Keller durch mobile Schutzsysteme schnell verschlossen werden können. Auch eine leistungsfähige Pumpe sollte immer einsatzbereit zur Hand sein. Ist ab einer bestimmten Überschwemmungshöhe die Standsicherheit des Gebäudes gefährdet, muss in Absprache mit einem Statiker unter Umständen mit sauberem Wasser kontrolliert geflutet werden.

Keller, Garagen, Außenanlagen und die unteren Geschosse sind bei Hochwasser am stärksten gefährdet. Deshalb sollte von vornherein auf eine hochwertige Ausstattung dieser Räume - wie etwa ein Büro im Souterrain - verzichtet werden. Auch wassergefährdende Stoffe, wie Lacke oder  Lösungsmittel, gehören nicht in die unteren Ebenen. Elektrische Versorgungseinrichtungen und Heizungsanlagen sollten in hochwassergefährdeten Gebäuden ebenfalls in höheren Stockwerken installiert werden. An einem sicheren Ort platziert man auch die wichtigsten Dokumente - von der Geburtsurkunde, über die Krankenversicherungskarte, Kaufverträge bis hin zu den Versicherungsunterlagen.


DER NOTFALLPLAN

Etwas ruhiger können Sie einem drohenden Hochwasser entgegensehen, wenn Sie sich gut vorbereitet haben. Ein Notfallplan kann sehr hilfreich sein, um in der Hektik nichts zu vergessen. Dazu gehört eine Liste mit den Telefonnummern und Adressen sowohl von den Rettungsdiensten als auch von den Angehörigen. Um nicht vom Strom aus der Steckdose abhängig zu sein, sollten Sie sich rechtzeitig batteriebetriebene Geräte wie Radio, Taschenlampen und Mobiltelefone anschaffen. Auch Medikamente und Lebensmittel gehören zur „Katastrophen-Grundausstattung".

Kommt das Wasser, ist die Reihenfolge der Maßnahmen wichtig:

  • Alarmieren und evakuieren Sie gefährdete Personen.
  • Schalten Sie elektrische Geräte in bedrohten Räumen ab.
  • Sichern Sie Wertgegenstände und Dokumente, z. B. Versicherungsunterlagen.
  • Dichten Sie Türen, Fenster und Abflussöffnungen ab und leeren Sie gefährdete Räume.
  • Fahren Sie Ihr Auto aus der Gefahrenzone.


NACH DER ÜBERSCHWEMMUNG

Nach einer Überschwemmung sollten Sie das Ausmaß der Schäden begrenzen und so schnell wie möglich den Normalzustand wiederherstellen. Doch bevor sie aufräumen, sollten Sie Folgendes tun:

Prüfen Sie elektrische Geräte und Anlagen, bevor Sie sie in Betrieb nehmen.

  • Sind Schadstoffe ausgelaufen (z. B. Farben, Öl, Reiniger) ver-ständigen Sie die Feuerwehr und vermeiden Sie Rauchen und offenes Feuer.
  • Markieren Sie die erreichten Wasserstände und dokumentieren Sie die Schäden.
  • Halten Sie den Schaden beispielsweise durch Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des Gebäudes und der durchnässten Einrichtung so gering wie möglich.
  • Teilen Sie die Verluste und die voraussichtlichen Kosten Ihrem Versicherer mit.
  • Entsorgen Sie zerstörte oder beschädigte Gegenstände erstnach Rücksprache mit Ihrem Versicherer.
  • Lassen Sie Reparaturen am Gebäude am besten in Abstimmung mit Ihrem Versicherer von Fachfirmen durchzuführen.


SCHÄDEN ABSICHERN

Mit der Wohngebäudeversicherung ist Ihr Haus versichert, standardmäßig gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Wassermassen, die von außen kommen, gelten hingegen als Elementarschäden. Dagegen können sich Hausbesitzer in der Regel nur mit einer Zusatzpolice zur Wohngebäudeversicherung absichern. In den meisten Regionen Deutschlands ist das kein Problem. Nur wenige Flächen in Deutschland sind nicht versicherbar , weil sie fast jedes Jahr unter Wasser stehen. Wer eine spezielle Versicherung gegen Überschwemmungen abgeschlossen hat, besitzt im Schadenfall einen umfassenden finanziellen Schutz. Die Elementarschaden-Versicherung bezahlt die Reparaturen, die in Folge einer Überschwemmung am Haus selbst, aber auch an den versicherten Nebengebäuden auf dem Grundstück, wie Schuppen oder Garage, entstehen. Außer der reinen Sanierung werden die Kosten für den Abriss, Transport von Bauschutt  oder Sicherungsmaßnahmen übernommen. Selbst Mietausfälle können erstattet werden, wenn das Haus vorübergehend unbewohnbar ist. Alle weiteren Schritte besprechen Sie am besten mit Ihrem ApoRisk-Berater.



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