• 10.04.2010 – Planen Sie für den Notfall

    APOTHEKE – APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG Apotheker nehmen in mittelständischen Unternehmen zentrale Positionen ein. Fällt der Apotheker durch Unfall oder Krankheit unerwartet ...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Apotheke:


APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG

Notfallplanung

 

Apotheker nehmen in mittelständischen Unternehmen zentrale Positionen ein. Fällt der Apotheker durch Unfall oder Krankheit unerwartet für einen längeren Zeitraum aus, so ist ohne jegliche Vorkehrungen für einen solchen Fall der Fortbestand des Unternehmens in hohem Maße gefährdet. Dieses Risiko für das Unternehmen bedeutet in der Regel zugleich ein hohes Risiko für die Familie des Apothekers. Ohne Vorkehrungen trifft sie dieses Ereignis nicht nur emotional, sondern auch in hohem Maße finanziell.

Nach einer Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn werden nicht einmal die Hälfte aller Familienunternehmen, nämlich nur 43,6%, aus Altergründen übertragen. 56,4% der Nachfolgen resultieren aus plötzlicher Krankheit, Unfällen, Familienstreitigkeiten oder Ehescheidungen. Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, dass Vorkehrungen zur Nachfolge auch dann schon getroffen werden sollten, wenn die Übertragung des Unternehmens eigentlich noch in weiter Ferne liegt. Denn eine unerwartete Apothekennachfolge kann einen Apotheker in jedem Alter treffen. Dass auch Banken sich dieses Risikos bewusst sind, zeigt sich darin, dass die Existenz von Vorkehrungen für eine unerwartete Apothekennachfolge in das Rating einfließt und sich damit auf die Kreditkonditionen auswirkt.


Vorkehrungen für Führung und Eigentum


Ein Nachfolgenotfallplan kann eine umfassende Vorbereitung einer erwarteten Apothekennachfolge nicht ersetzen, ist aber in der Lage, die kurz- bis mittelfristige Handlungsfähigkeit eines Unternehmens bei unerwartetem Ausscheiden des Apothekers zu sichern. Dabei setzt sich ein Nachfolgenotfallplan insbesondere aus Regelungen zur Führungs- und Eigentumssituation für die betroffene Apotheke zusammen. Um kurzfristig eine kontinuierliche Führung der Apotheke bei einem plötzlichen Ausfall des Apothekers zu gewährleisten, sollten zunächst die Führungsaufgaben des Apothekers identifiziert und dokumentiert werden, um darauf aufbauend einen oder mehrere Vertreter zu bestimmen. Bei mehreren Vertretern muss eine Person bestimmt werden, die bei Eintritt des Nachfolgenotfalls das weitere Vorgehen koordiniert und letztendliche Entscheidungsbefugnis besitzt. Zu beachten ist, dass diese Person weitreichender Informationen über den Apothekenablauf sowie verschiedener Vollmachten, Schlüssel, Passwörter und PINS bedarf, um die kurzfristige Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen zu können. Innerhalb des Nachfolgenotfallplans ist zudem zu skizzieren, wie eine mittelfristige Lösung der Führungsnachfolge aussehen soll. Um für den Fall des plötzlichen Versterbens des Apothekers klare Verhältnisse bezüglich des Eigentums an dem Unternehmen zu gewährleisten, sollten auch erbrechtliche Vereinbarungen Teil des Nachfolgenotfallplans sein.

Neben den Regelungen für die Apotheke sollte ein umfassender Nachfolgenotfallplan auch die Handlungsfähigkeit und den Lebensstandard der Familie absichern. Dazu sind neben Vorkehrungen zur finanziellen Absicherung der Familie sämtliche Vermögensgegenstände (Konten, Wertpapiere, Sammlungen, Immobilien, Grundbesitz), laufende Verpflichtungen, Verbindlichkeiten und Bürgschaften zu dokumentieren. Darüber hinaus sollten auch alle wichtigen Unterlagen wie Ehevertrag, erbrechtliche Vereinbarungen, Versicherungspolicen, Geburts-, Heirats- und Familienurkunden an einem Ort zusammengestellt werden.

Sobald sich die unternehmerischen und privaten Rahmenbedingungen eines Apothekers verändern, ist auch der Nachfolgenotfallplan zu aktualisieren. Darüber hinaus sind die Beteiligten und Betroffenen eines Nachfolgenotfallplans über dessen Inhalte und den sicheren Aufbewahrungsort in Kenntnis zu setzen.

 

Häufige Fehler


Vermeiden Sie die häufigsten Fehler!

  • Fehlende Erbschaftsregelungen für den Fall des plötzlichen Todes oder einer längeren Krankheit.
  • Unterschätzung des Planungszeitraumes für die Apothekenübergabe.
  • Unzureichende Einführung des Nachfolgers.
  • Unterlassen notwendiger Ersatzinvestitionen in den letzten Jahren vor der Übergabe.
  • Überhöhte Kaufpreisvorstellungen.
  • Überbewertung von Einzelaspekten wie z.B. steuerliche Konsequenzen. Die Apothekenübergabe ist komplex!
  • Achtung vor der Denkweise, eine Apothekenübernahme sei einfacher zu meistern als eine Neugründung.
  • Die Apotheke ist für eine Übergabe nicht geeignet, da sein Erfolg zu sehr von der Persönlichkeit und den Fähigkeiten des bisherigen Inhabers abhängig ist.
  • Der Übergeber plant zu lange seine Kinder als Nachfolger ein. Wenn diese sich später dann als nicht geeignet oder uninteressiert herausstellen, hat er es oftmals versäumt, rechtzeitig anderweitig einen Nachfolger zu finden.
  • Öffentliche finanzielle Fördermöglichkeiten werden nicht beachtet. Zuschüsse für Beratung werden nicht genutzt.
  • Es wird nur fachliche Hilfe für rechtliche, steuerliche und finanzielle Aspekte hinzugezogen. Erfolgreiche Nachfolgen brauchen aber auch qualifizierte Unterstützung in den zwischenmenschlichen Prozessen.

 

Themenübersicht


Die Apothekennachfolge rechtzeitig regeln

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Beginnen Sie frühzeitig zu planen

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Machen Sie die Apotheke fit für die Übergabe

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Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen und die eigene Altersversorgung

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Suchen Sie einen geeigneten Nachfolger

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Besonderheiten bei der Übergabe innerhalb der Familie

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Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen vor

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Ermitteln Sie den Apothekenwert

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Bewertung nach dem neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht

  • Verkehrswert als Bemessungsgrundlage
  • Bestimmung des Verkaufswertes durch das vereinfachte Ertragswertverfahren
  • Ertragswertverfahren nach IDW Standard S1

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Begünstigungen für das Betriebsvermögen bei der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie

  • Vegünstigung dem Grunde nach
  • Verwaltungsvermögensgrenzen
  • Ausschluss von kurzfristig eingelegtem Verwaltungsvermögen
  • Verschonungsabschlag - Option als bindendes Wahlrecht
  • Regelverschonung sieben Jahre (Option 1)
  • Verschonungsoption zehn Jahre (Option 2)
  • Abzugsbetrag
  • Entlastungsbetrag
  • Nachversteuerung
  • Anzeigepflichten
  • Adoption
  • Berücksichtigung der Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer

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Das neue Erbschaftsteuerreformgesetz - Steuerklassen und Freibeträge

  • Verwandtschaftsgrad und Erbschaftsteuerklasse
  • Versorgungsfreibeträge
  • Steuerklassen

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Die Apothekenbörse - An- und Verkauf von Apotheken

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Die Netzwerkpartner, eine starke Gemeinschaft

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Wichtige Internetlinks

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Planen Sie für den Notfall

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Weitere Themen


» Dokument öffnenApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben

» Dokument öffnenPharmaRisk® - Die All-Risk-Police für Apotheken


 

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