• 15.06.2010 - Apotheken werden zur Beratung verpflichtet

    APOTHEKENPRAXIS – APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG Berlin - Die Beratungsleistung der Apotheken ist ein medialer Dauerbrenner. Nun will die Bundesregierung die Apotheken zur Bera ...

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APOTHEKENBETRIEBSORDNUNG

Apotheken werden zur Beratung verpflichtet

 

Berlin  -  Die Beratungsleistung der Apotheken ist ein medialer Dauerbrenner. Nun will die Bundesregierung die Apotheken zur Beratung verpflichten: „Die Apothekenleitung hat sicherzustellen, dass Kundinnen und Kunden und die zur Ausübung der Heilkunde, Zahnheilkunde oder Tierheilkunde berechtigten Personen ausreichend informiert und beraten werden", heißt es in einem Entwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), der APOTHEKE ADHOC vorliegt.

Zu Risiken und Nebenwirkungen ...: Die Beratung soll künftig für 
Apotheken Pflicht sein. Foto: ABDA

Zu Risiken und Nebenwirkungen ...: Die Beratung soll künftig für Apotheken Pflicht sein. Foto: ABDA

Die Bringschuld der Apotheken soll klar in der Verordnung verankert werden: „Das pharmazeutische Personal hat insbesondere bei jeder Abgabe von Arzneimitteln oder Medizinprodukten eine Beratung anzubieten", heißt es. Die frühere Einschränkung, wonach eine Beratung erfolgen soll, wenn dies aus Gründen der Arzneimittelsicherheit erforderlich ist, entfällt.

Auch wie die Kundeninformation auszusehen hat, wird nun konkret vorgeschrieben: „Die Beratung muss in verständlicher Weise erfolgen", lautet die Vorgabe. Neben Informationen zur sachgerechten Anwendung und Aufbewahrung soll die Apotheke auch zu Hinweise zu Wirkungen und Risiken geben. Auch die umweltfreundliche Entsorgung soll bei der Abgabe angesprochen werden.

zoom Vertrauliche Atmosphäre: Apotheken müssen sicherstellen, dass keine
 anderen Personen das Beratungsgespräch mithören. Foto: Elke Hinkelbein

Vertrauliche Atmosphäre: Apotheken müssen sicherstellen, dass keine anderen Personen das Beratungsgespräch mithören. Foto: Elke Hinkelbein

Die Vertraulichkeit der Beratung in der Offizin sollen die Apotheken durch geeignete bauliche Maßnahmen, zum Beispiel in Form eines separaten Beratungsraumes, sicherstellen. Dadurch soll das Mithören durch andere Personen verhindert werden. Es habe sich gezeigt, dass die bisherigen Regelungen offenbar nicht ausreichend deutlich waren, heißt in der Begründung. Organisatorische Maßnahmen sollen nur in bestehenden Apotheken oder im begründeten Einzelfall akzeptiert werden.

Botendienste dürfen künftig generell, nicht mehr nur im Einzelfall, ohne Versanderlaubnis erfolgen. Das gilt allerdings nur, wenn vorher in der Apotheke eine Beratung stattgefunden hat. Ansonsten müssen die Arzneimittel von pharmazeutischem Personal ausgeliefert werden. Der Bote muss zum Apothekenpersonal gehören.

Eine Novelle der ApBetrO war ursprünglich bereits in der letzten Legislaturperiode vorgesehen. Allerdings hatte das BMG zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Fremdbesitzverbot abwarten wollen. Der Referentenentwurf soll in den kommenden Tagen verschickt werden; das BMG will die Gesetzesänderung im Oktober verabschieden lassen.

Désirée Kietzmann, Dienstag, 15. Juni 2010, 15:19 Uhr


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(APOTHEKE ADHOC)

 

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