• 15.08.2010 – Gesetzlicher Rentenbeitrag bleibt stabil

    VORSORGE – SOZIALVERSICHERUNG Durch den Wegfall der Beiträge für Arbeitslosengeld II-Empfänger gibt es für die gesetzliche Rentenversicherung Einnahmeausfälle in Milliardenhö ...

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ApoRisk® Nachrichten - Vorsorge:


SOZIALVERSICHERUNG

Gesetzlicher Rentenbeitrag bleibt stabil

 

Durch den Wegfall der Beiträge für Arbeitslosengeld II-Empfänger gibt es für die gesetzliche Rentenversicherung Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe. Auswirkungen auf den Beitragssatz soll dies jedoch nicht haben, so die Bundesregierung.

Im Rahmen ihres Sparpakets will die Bundesregierung, dass ab 2011 keine Rentenbeiträge mehr für Arbeitslosengeld II-Empfänger in die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Dies bringt der Deutschen Rentenversicherung Bund

Einnahmeausfälle von fast zwei Milliarden Euro im Jahr.

Die Mindereinnahmen durch den Wegfall der Rentenbeiträge für Arbeitslosengeld II-Empfänger von jährlich 1,8 Milliarden Euro werden nicht zu Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Rentenversicherung führen.

Dies versicherte der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Gerd Hoofe, in Beantwortung einer Kleinen Anfrage einer Partei (Bundestagsdrucksache 17/2347).


Bis 2014 ändert sich der Beitragssatz nicht


Der Beitragssatz bleibe durch den Wegfall von 1,8 Milliarden Euro jährlich „nach aktuellen Modellrechnungen auch 2014 konstant bei 19,9 Prozent", heißt es in der Antwort weiter. Allerdings wird 2013 ein neuer Bundestag gewählt.

Auch die Obergrenzen von höchsten 20 Prozent bis zum Jahr 2020 und höchstens 22 Prozent bis 2030 würden nach wie vor eingehalten.


Geringe Einsparungen bei Renten für ALG II-Empfänger


Den Mindereinnahmen stünden langfristig geringe Einsparungen aufgrund der ab 2011 nicht mehr anfallenden Rentenanwartschaften aus Arbeitslosengeld II- (ALG II-) Bezug gegenüber. Dadurch mindere sich die Rente im Vergleich zur vorherigen Praxis um bis zu 2,09 Euro im Monat.

Ebenfalls längerfristig entstünden geringe Mehrausgaben im Zusammenhang mit vergleichsweise höher bewerteten Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes aufgrund der Bewertung des ALG II-Bezugs als Anrechnungszeit, heißt es weiter.


Lastenverschiebung zu den Kommunen


Ein geringerer Rentenanspruch würde letztlich zu Mehrbelastungen für die Kommunen als Träger der Grundsicherung im Alter führen, da die Rentenansprüche gegengerechnet werden.

Die finanziellen Folgen könnten aber nicht seriös abgeschätzt werden, erklärte Staatssekretär Hoofe. Ein möglicher Eintritt in die Hilfebedürftigkeit wegen des Wegfalls von Rentenversicherungs-Beiträgen setze längere Zeiten von ALG II-Bezug ab dem Jahr 2011 voraus.

Zudem trete ein Fürsorgesystem erst bei akuter Hilfebedürftigkeit ein. „Es entspricht nicht seiner Funktion, bereits im Voraus Leistungen zu erbringen im Hinblick auf eine später vielleicht nicht eintretende Hilfebedürftigkeit."

(verpd) (ApoRisk)


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