• 13.09.2009 - ApoRisk® News Sicherheit: Private Haftpflichtversicherung

    Grundsätzlich gilt: Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür in voller Höhe aufkommen. Das betrifft nicht nur den Rotweinfleck auf der ...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® News Sicherheit:


Private Haftpflichtversicherung


Grundsätzlich gilt: Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür in voller Höhe aufkommen. Das betrifft nicht nur den Rotweinfleck auf der teuren Tischdecke, sondern auch Unfälle, bei denen Personen zu Schaden kommen.

Im schlimmsten Fall haftet der Verursacher mit seinem gesamten Vermögen. Ohne Versicherungsschutz kann dies den finanziellen Ruin bedeuten. Schon deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung ein Muss. Sie gilt nur für den privaten Bereich und versichert Personen-, Sach-, und Vermögensschäden.
Kommt es zu Schadenersatzansprüchen, prüft und zahlt der Versicherer nicht nur den Schaden, sondern schützt auch vor unberechtigten Forderungen. Bei einem Rechtsstreit, führt der Versicherer den Prozess und trägt dafür die Kosten. Eine private Haftpflichtversicherung ist schon für durchschnittlich 60 Euro im Jahr zu haben.

  • Preisvergleich: Die Prämien liegen je nach Versicherung bei gleicher Leistung zwischen 40 und 90 Euro im Jahr. Preisvergleiche lohnen sich also. Viele Versicherer bieten Singles oder Senioren besonders günstige Tarife an.
  • Direktanbieter: Die persönliche Beratung durch Vertreter oder Makler hat oft ihren Preis. Direktanbieter zählen deshalb meist zu den günstigeren Versicherern, da sie auf den Außendienst verzichten.
  • Rabatt: Auch bei der Zahlungsweise kann gespart werden. Wer monatlich oder pro Quartal, statt jährlich, die Prämie überweist, muss einen Zuschlag von meist drei bis zehn Prozent zahlen, den so genannten Ratenzahlungszuschlag.
  • Schadensfall: Ein Schadensfall muss dem Versicherer spätestens innerhalb einer Woche gemeldet werden. Keinesfalls aber sollte ein Schadenersatz voreilig oder sofort beglichen werden. Wer es dennoch macht, kann sich leicht um die Versicherungsleistung bringen.
  • Kündigung: Erhöht der Versicherer seine Beiträge, ergibt sich für den Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht und er kann nach einem günstigeren Anbieter Ausschau halten.

 

Was ist versichert?

Verursachen Sie als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall, lassen Sie die teure Vase ihres Gastgebers fallen oder fängt Ihr Weihnachtsbaum Feuer und setzt auch die Wohnung des Nachbarn in Brand, ist dies ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die im privaten Umfeld des Versicherten entstehen. Das betrifft vor allem Bereiche wie Freizeit, Sport, Nachbarschaft oder Familie. Neben Sach- und Vermögensschäden kommt die Haftpflichtversicherung auch für Kosten auf, wenn Personen verletzt werden.

Nicht versichert sind hingegen:

  • Schäden an beweglichen Sachen, die gemietet, geliehen oder gepachtet sind
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Schäden, die während der beruflichen Tätigkeit entstanden sind
  • Schäden, die der Versicherte selbst erleidet oder die von Angehörigen, die im selben Haushalt wohnen oder zu den mitversicherten Personen gehören.


Es gibt allerdings Bereiche, wie zum Beispiel die Haftung für Haustiere, für die spezielle Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden müssen.

Wer ist versichert?

In der privaten Haftpflichtversicherung sind Familienangehörige automatisch mitversichert. Für unverheiratete volljährige Kinder gilt dies so lange, wie sie die Schulbank drücken oder sie sich in einer unmittelbar daran anschießenden Berufsausbildung befinden. Einige Versicherer bieten auch an, die Kinder mitzuversichern, wenn sie nach der ersten Ausbildung arbeitslos sind oder eine zweite Ausbildung absolvieren. Auch Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden. Doch Achtung: Dies muss der Versicherer schriftlich bestätigen!

Versicherungshöhe

Die Haftpflichtversicherung greift nicht nur bei Bagatellschäden, wie der zerbrochenen Vase oder dem Rotweinfleck auf dem Sofabezug, sondern auch wenn Menschen zu Schaden kommen. Ein verursachter Unfall könnte zum Beispiel Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder auch eine Rentenzahlung zur Folge haben. Dies kann schnell bedeuten, dass die vereinbarte Versicherungssumme nicht ausreicht. In einem solchen Fall geht‘s an das Privatvermögen und zwar bis zur Pfändung. Deshalb sollte die Versicherungssumme lieber höher als niedriger sein und mindestens 3 Millionen Euro betragen. Viele - auch kostengünstige - Versicherer bieten mittlerweile höhere Summen bis hin zur unbegrenzten Deckung an. (vz)

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