• 21.08.2023 – Fairness und Schutz: BGH verhindert Rechtsmissbrauch bei Lebensversicherungs-Rückabwicklung

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Fairness und Schutz: BGH verhindert Rechtsmissbrauch bei Lebensversicherungs-Rückabwicklung

 

Klarstellung: Abtretung an Dritte darf gesetzliche Regelungen nicht unterlaufen

Im Rahmen eines bedeutenden Urteils hat der 4. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) am 19. Juli 2023 ein wegweisendes Urteil (IV ZR 268/21) zur Thematik der Rückabwicklung von Lebensversicherungen aufgrund unzureichender Belehrung bei Vertragsabschluss gefällt. Das Urteil beleuchtet die Situation, in der ein Versicherter seine Lebensversicherungsansprüche unmittelbar nach Vertragsabschluss an einen Dritten abtritt und daraufhin das nachträgliche Verlangen auf Rückabwicklung der Versicherung geltend macht.

Der 4. Senat des BGH betont in seiner Entscheidung, dass ein nachträgliches Verlangen auf Rückabwicklung einer Lebensversicherung wegen mangelhafter Belehrung beim Vertragsabschluss rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der Versicherte seine Ansprüche bereits beim Abschluss des Vertrags an einen Gläubiger abgetreten hat. Die Abtretung der Ansprüche an Dritte unmittelbar nach Abschluss könne als Umgehung der gesetzlichen Regelungen zur Rückabwicklung betrachtet werden. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der Versicherte sich im Klaren darüber war, dass er Ansprüche aufgrund der fehlerhaften Belehrung geltend machen könnte.

Die Entscheidung des BGH verdeutlicht die Intention, rechtsmissbräuchliche Praktiken bei der Rückabwicklung von Lebensversicherungen zu unterbinden. Sie hebt hervor, dass die Abtretung von Ansprüchen an Dritte nicht als Mittel zur Umgehung der gesetzlichen Regelungen dienen darf. Vielmehr soll die Rückabwicklung bei unzureichender Belehrung dazu dienen, den Versicherten vor nachteiligen Vertragsbedingungen zu schützen und eine faire Behandlung sicherzustellen.


Kommentar:

Das Urteil des Bundesgerichtshofs setzt ein wichtiges Signal zur Verhinderung von möglichen Rechtsmissbräuchen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Lebensversicherungen. Es stellt klar, dass die Abtretung von Ansprüchen unmittelbar nach Vertragsabschluss an Dritte nicht dazu verwendet werden darf, gesetzliche Schutzmechanismen zu umgehen. Die Entscheidung betont die Bedeutung der Integrität des Versicherungsvertrags und der Rechte der Versicherten.

Die Urteilsbegründung reflektiert eine ausgewogene Perspektive, die die Notwendigkeit der Rechte von Versicherungsnehmern hervorhebt, während gleichzeitig mögliche Ausnutzungen des Systems verhindert werden. Dieses Urteil sendet eine klare Botschaft an Versicherte, Gläubiger und Versicherungsunternehmen gleichermaßen: Die Rückabwicklung von Lebensversicherungen soll kein Instrument für unlautere Absichten sein, sondern dient der angemessenen Wahrung der Interessen der Versicherten.

Insgesamt trägt diese Entscheidung zur Stärkung der Integrität und Fairness in der Versicherungsbranche bei und stellt sicher, dass die Gesetze und Bestimmungen zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen in ihrer ursprünglichen Absicht angewendet werden – nämlich den Schutz der Versicherten zu gewährleisten und Missbrauch zu verhindern.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

 

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