• 26.07.2023 – Verletzung durch Polizeihund - Hundeführer persönlich haftbar

    SICHERHEIT | Steuer & Recht | Das Landgericht Lübeck hat mit einem wegweisenden Urteil vom 23. Juni 2023 (Aktenzeichen: 15 O 81/22) entschieden, dass ein Polizeihundeführer ...

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SICHERHEIT | Steuer & Recht |

Verletzung durch Polizeihund - Hundeführer persönlich haftbar

 

Das Landgericht Lübeck hat mit einem wegweisenden Urteil vom 23. Juni 2023 (Aktenzeichen: 15 O 81/22) entschieden, dass ein Polizeihundeführer persönlich haftbar gemacht werden kann, wenn ein von ihm geführter Polizeihund eine Person verletzt, weil der Hundeführer in seiner Freizeit nicht ausreichend auf das Tier aufgepasst hat.

Der Vorfall, der zur Entscheidung des Gerichts führte, ereignete sich außerhalb der Dienstzeit des Polizeihundeführers. In seiner Freizeit war der Hundeführer mit dem Diensthund unterwegs, als es zu dem bedauerlichen Zwischenfall kam. Der Polizeihund biss eine Person, die in der Nähe des Hundeführers war, und verursachte dabei erhebliche Verletzungen.

Die verletzte Person reichte daraufhin Klage ein und verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Hundeführer. In der Verhandlung wurde deutlich, dass der Hundeführer in seiner Freizeit die Kontrolle über den Diensthund nicht ausreichend gewährleistet hatte. Obwohl der Vorfall außerhalb seiner Dienstzeit stattfand, argumentierte das Gericht, dass der Hundeführer dennoch eine Verantwortung für das Tier trage, da es sich um einen dienstlich eingesetzten Polizeihund handele.

Das Landgericht Lübeck folgte somit der Argumentation der verletzten Person und entschied zugunsten einer persönlichen Haftung des Hundeführers. Das Urteil verdeutlicht, dass Polizeihundeführer auch außerhalb ihrer Dienstzeiten für das Verhalten ihrer Diensthunde verantwortlich sind und angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen, um Unfälle und Verletzungen zu verhindern.


Kommentar:

Das Urteil des Landgerichts Lübeck ist von großer Bedeutung, da es die persönliche Haftung von Polizeihundeführern für das Verhalten ihrer Diensthunde auch außerhalb des Dienstes klargestellt hat. Die Entscheidung stellt sicherlich eine Herausforderung für die Polizei und ihre Hundeführer dar, da sie nun auch in ihrer Freizeit eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber den Tieren wahrnehmen müssen.

Dennoch ist es von großer Bedeutung, dass auch außerhalb des Dienstes angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Polizeihunde sind hochtrainierte und potenziell gefährliche Tiere, und ihre Kontrolle erfordert eine hohe Verantwortung. Das Urteil sendet eine klare Botschaft an alle Hundeführer, die besondere Verantwortung, die mit dem Führen eines Polizeihundes einhergeht, auch in ihrer Freizeit wahrzunehmen und die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um die Sicherheit der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Engin Günder

 

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