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Versicherungslexikon - RenteVergleichsrechner



Das Versicherungslexikon bietet Ihnen eine alphabetische Übersicht der Begriffe, die oftmals im Zusammenhang mit einer Rentenversicherung genannt werden oder für den Versicherungsvertrag von Bedeutung sind.


Lexikon Übersicht A-Z

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Z

A

Ablaufleistung

Die Ablaufleistung ist der Betrag, der Ihnen bei Vertragsende (Erlebensfall) ausgezahlt wird. Sie setzt sich aus dem garantierten Todes- bzw. Erlebensfallkapital plus Gewinnanteilen zusammen. Die Gewinnanteile sind nicht garantiert.
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Abrechnungsverband

Die Höhe der Gewinnbeteiligung einer einzelnen Versicherung richtet sich nach dem Gewinn des Abrechnungsverbandes, dem sie angehört. In einem Abrechnungsverband sind gleichartige Versicherungen einer Gesellschaft zusammengefasst. Zum Beispiel gibt es einen Abrechnungsverband für die kapitalbildende Lebensversicherung oder für die Rentenversicherung.
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Abrufphase

Bei der Vereinbarung einer Abrufphase (auch "Dispositionsphase" genannt) kann man sich über eine bestimmte Zeitstrecke vor dem Vertragsablauf (z.B. die letzten fünf Jahre) die jeweils erreichte Erlebensfallleistung aus der Versicherung zu einem selbst zu wählenden Zeitpunkt auszahlen lassen.
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Abschlusskosten

Die Abschlusskosten zählen zum Kostenanteil in Ihrem Versicherungsbeitrag. Sie umfassen neben der an den Vermittler zu zahlenden Abschlussprovision unter anderem auch die sonstigen Aufwendungen für den Außendienst sowie die Aufwendungen für Werbung, Antragsbearbeitung und Risikoprüfung.
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Aktienfonds

Ein Aktienfonds ist eine Kapitalanlageform, bei der die Kapitalanlagegesellschaft das Geld ihrer Kunden nur in Aktien anlegt. Dabei wird unterschieden, wie risikobehaftet die einzelnen Aktien sind.
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B

BAFin

Abkürzung für die "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht". Die BAFin ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt. Sie ist die staatliche Behörde, die die privaten Versicherungsunternehmen beaufsichtigt.
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Befristete Renten

Wenn Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung gar nicht oder nur ein bisschen arbeiten können, können Sie Rente wegen verminderter Erwerbs-Fähigkeit bekommen.
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Beglaubigung

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde.
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Beispielrechnungen

Beispielrechnungen zur Lebensversicherung stellen den möglichen Verlauf zukünftiger Überschussbeteiligungen dar. Diese können jedoch nicht garantiert werden, da die Höhe der tatsächlich zukünftig vom Versicherer erwirtschafteten Überschüsse von den Kapitalerträgen, vom Sterblichkeitsverlauf und von den Verwaltungskosten abhängt.
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Beiträge (Sozial-Versicherung)

Arbeit-Nehmer sind versicherungs-pflichtig. Das bedeutet: Sie müssen Geld an die Sozial-Versicherung bezahlen. Das sind die die Renten-Versicherung, die Kranken-Versicherung, die Pflege-Versicherung und die Arbeits-losen-Versicherung.
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D

Datenschutz-Ermächtigungsklausel

Der Antragsteller und die zu versichernde(n) Person(en) willigen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ein, dass der Versicherer persönliche Daten speichert und gegebenenfalls an andere Versicherer weiterleitet.
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Deckungskapital

Ursprünglich wurden Versicherungsverträge während des Versicherungsverlaufs bewertet, um bestimmen zu können, in welchem Umfang der Versicherer Kapitalanlagen tätigen muss, um die mit dem Vertrag bestehende Verpflichtung damit angemessen zu decken, also deren Einhaltung entsprechend zu sichern.
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Deckungsstock

Der Versicherer muss die Sparbeiträge so anlegen, dass er damit jederzeit die Verpflichtungen aus den laufenden Verträgen erfüllen kann. Diese in Form verschiedener Anlagen vorhandenen Mittel werden als Deckungsstock bezeichnet.
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Direktgutschrift

Um die zeitnahe und gerechte Beteiligung an den Überschüssen zu erreichen, wird jährlich ein Teil des Überschusses direkt der Versichertengemeinschaft zugeführt. Als Direktgutschrift wird ein Betrag von (5-i)% des Guthabens des Versicherten gewährt.
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Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung handelt es sich um eine spezielle Form der Lebens- oder Rentenversicherung. Sie ist der Grundstock der betrieblichen Altersvorsorge. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, versicherte Person der Arbeitnehmer.
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E

Eingangssteuersatz

Der Eingangssteuersatz gibt den Steuersatz an, mit dem die erste Euro oberhalb des Grundfreibetrags besteuert wird.
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Einkommen, zu versteuerndes

Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der abzugsfähigen Ausgaben.
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Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die Steuer der natürlichen Person (Gegensatz: juristische Person). Laut § 1 EStG ist derjenige unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, der in Deutschland einen Wohnsitz hat.
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Einlöseprinzip

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung des ersten Beitrags. Damit gilt der Versicherungsschein als eingelöst.
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Eintrittsalter

Der Begriff Eintrittsalter meint das Alter des Versicherungsnehmers bei Versicherungsbeginn. Zur Berechnung gibt es verschiedene Methoden:
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F

Förderungsberechtigter

Wem im Rahmen eines Altersvorsorgevertrages (die so genannte "Riester-Rente") gemäß dem Altersvermögensgesetz (AvMG) eine Zulage gewährt werden kann, wird als "Förderungsberechtigter" oder auch als "Berechtigter" bezeichnet.
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Fortführung, beitragsfreie

Private Rentenversicherung: Beitragsfreie Fortführung bedeutet, dass die Versicherung so weiterläuft, als ob weiterhin Beiträge entrichtet würden. Dies erreicht der Versicherer durch sofortige Aufstockung des vertraglich vereinbarten Deckungskapitals.
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Freibetrag (Waisenrente)

Bei Bezug einer Waisenrente wird eigenes Einkommen erst angerechnet, wenn es einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Der Freibetrag richtet sich nach dem aktuellen Rentenwert, der sich jährlich ändert.
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Freibetrag (Witwen-/Witwerrente)

Der Freibetrag richtet sich nach dem aktuellen Rentenwert, der sich jährlich ändert. Der Freibetrag bei der Witwen-/Witwerrente beläuft sich auf das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes und er erhöht sich für jedes zu erziehende Kind um das 5,6-fache.
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Freistellungsauftrag

Jeder Steuerpflichtige braucht Kapitalerträge bis zu 1.421? (verheiratete 2.842?) pro Jahr nicht zu versteuern (Freibetrag). Über diese Höhe kann er Freistellungsaufträge an kapitalanlegende Einrichtungen geben. Kapitalerträge, für die er eigentlich Kapitalertragsteuern zu zahlen hätte, bleiben dadurch steuerfrei.
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G

Gehaltsumwandlung

Bei der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung trägt nicht der Arbeitgeber, sondern der Arbeitnehmer die wirtschaftliche Belastung. (Gegebenenfalls kann der Arbeitgeber die Pauschalsteuern übernehmen.)
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Geldwäschegesetz

In Umsetzung der Dritten Geldwäscherichtlinie (2005/60/EG vom 26. Oktober 2005, ABl. Nr. L 309 S. 15) wurden u.a. das Geldwäschegesetz (GwG) neu gefasst.
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Generationenvertrag

Der Generationenvertrag ist ein ungeschriebener Vertrag zwischen der Generation der Jungen mit der Generation der Alten. Er bildet die Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
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Geringverdienergrenze

Die Geringverdienergrenze wurde mit der für geringfügige Beschäftigung geltenden Entgeltgrenze harmonisiert: Sie beträgt in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einheitlich 1/7 der monatlichen Bezugsgröße.
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Gesamtleistungsbewertung

Das Verfahren der Gesamtleistungsbewertung dient der Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten. In diesem Verfahren wird - vereinfacht gesprochen - der Durchschnitt aus sämtlichen Beitragszeiten gebildet, die ein Versicherter in seinem Versicherungsleben zurückgelegt hat.
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H

Halbjahresmethode

Private Rentenversicherung: Die Halbjahresmethode ist eine Berechnungsmethode zur Bestimmung des Eintrittsalters (für Lebens-, Renten-, Unfall- und Krankenversicherungen) als das Alter, welches dem (technischen) Versicherungsbeginn am nächsten liegt.
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Halbwaisenrente

Nach dem Tod eines Elternteils haben Kinder Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat und sie noch einen Elternteil haben, der unterhaltspflichtig ist.
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Handwerksrolle

Die Handwerksrolle ist ein von den Handwerkskammern geführtes öffentliches Verzeichnis, in dem alle im Zuständigkeitsbereich der Kammern ansässigen selbstständigen Handwerksmeister eingetragen sind.
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Hauptversicherung

Im Gegensatz zu einer Zusatzversicherung kann eine Hauptversicherung eigenständig existieren. Dabei handelt es sich z.B. um eine Risiko-Lebensversicherung, Gemischte Lebensversicherung oder Rentenversicherung.
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Hausgewerbetreibende

Hausgewerbetreibende sind selbstständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften arbeiten.
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K

Kapitalentnahme für Wohneigentum

Von dem in Altersvorsorgeverträgen, auch Riester-Renten genannt, (gemäß dem Altersvermögensgesetz AVmG) angesammeltem Kapital kann ein Teil als Darlehen zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum entnommen werden.
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Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragssteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird erhoben auf die Hälfe der Gewinnanteile (Dividenden) zum Beispiel aus Aktien, Anteilen an einer GmbH oder an einer Genossenschaft in Höhe von 25 Prozent.
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Kapitalwahlrecht

Bei einer privaten Rentenversicherung wird die Leistung in Form von Rentenzahlungen erbracht.
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Kindererziehungszeit

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten ohne Beitragsleistung. Will heißen: Für diese Zeiten gelten Beiträge in Höhe eines fiktiven Verdienstes als gezahlt.
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Kontenklärung

Die Träger der Rentenversicherung haben dafür zu sorgen, dass die im Versicherungskonto gespeicherten Daten vollständig und geklärt sind.
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L

Landesversicherungsanstalt (LVA)

Die Landesversicherungsanstalten sind Träger der Rentenversicherung der Arbeiter. Sie sind zuständig für Versicherte, die als Arbeiter beschäftigt sind und nicht einer Sonderversicherungsanstalt angehören.
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Leibrente

Eine Leibrente ist eine Rente auf das Leben einer Person. Sie existiert als lebenslängliche Leibrente (z.B. Altersrente) und als gekürzte Leibrente (z.B. Berufsunfähigkeitsrente).
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Lohnabzugsverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Wesentlichen durch ein Umlageverfahren finanziert. Die jeweiligen Beitragszahler bringen die Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen auf und erwerben selbst einen Anspruch auf ihre eigene (kommende) Rente (Generationenvertrag).
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Lohnersatzleistung

Lohnersatzleistungen sind Leistungen der Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse, Arbeitsamt). Zu den Leistungen zählen u.a. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe. Während des Bezugs von Lohnersatzleistungen besteht Versicherungspflicht in der GRV.
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Lohnfortzahlung

Ein Arbeitnehmer, der durch Krankheit arbeitsunfähig geworden ist, erhält nach der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit von seinem Arbeitgeber für mindestens 6 Wochen Lohn/Gehalt weiterbezahlt (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall).
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M

Mindestbeitrag

Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt seit 1.4.2003 monatlich 78,00 Euro. Selbstständige, die einkommensgerechte Pflichtbeiträge zahlen, müssen ebenfalls mindestens diesen Beitrag zahlen.
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Mindesteigenbeitrag

Begriff aus dem Altersvermögensgesetz (AVmG). Um die maximale Förderung (Zulage) zu erhalten, muss der Förderungsberechtigte einen Mindestbeitrag selber in den Altersvorsorgevertrag einzahlen.
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Mindestrente

Eine allgemeine Mindestrente gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Die Rentenhöhe richtet sich immer nach dem individuellen Versicherungsverlauf.
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Mischfonds

Fondsgebundene private Rentenversicherung: Ein Mischfonds ist eine Kapitalanlageform, bei der die Kapitalanlagegesellschaft das Geld ihrer Kunden sowohl in festverzinslichen Wertpapieren wie auch in Aktienfonds anlegt.
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N

Nachhaltigkeitsrücklage

Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung müssen gemäß § 216 SGB VI eine Nachhaltigkeitsrücklage (bis Ende 2003 als Schwankungsreserve bezeichnet) vorhalten. Die Nachhaltigkeitsrücklage besteht aus überschüssigen Betriebsmitteln und Rücklagen.
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O

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, damit der Versicherungsschutz bestehen bleibt. Dazu zählen:
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P

Pauschalbeiträge

Die Lohnsteuerpauschalierung ist ein Vereinfachungsverfahren im deutschen Lohnsteuerrecht, nach dem es in einer Reihe von Fällen zulässig ist, die Lohnsteuer für steuerpflichtigen Arbeitslohn pauschal zu erheben. Diese Steuer nennt man dann auch Pauschsteuer.
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Pflege, nicht erwerbsmäßig

Seit dem 1.4.1995 besteht für Personen, die eine nicht erwerbsmäßige Pflege ausüben, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
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Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße Hilfe bedürfen.
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Pflegerenten-Zusatzversicherung (PRZ)

Die gesetzliche Pflegeversicherung (bei den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen angesiedelt) kann um eine private Pflegerentenversicherung ergänzt werden. Diese Versicherung kann als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung abgeschlossen werden.
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Pflegerentenversicherung, selbstständige

Die gesetzliche Pflegeversicherung (bei den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen angesiedelt) kann um eine private Pflegerentenversicherung ergänzt werden.
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R

Ratenzuschlag

Für die Kalkulation der Beiträge wird in der Regel eine Jahreszahlung zu Grunde gelegt. Zahlen Sie den Jahresbeitrag in Raten, so werden durch Ratenzuschläge die Zinsverluste beim Versicherer und ein höherer Verwaltungsaufwand ausgeglichen.
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Rechnungszins, Rechnungszinsfuß

Private Rentenversicherung. Der Rechnungszins ist der bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags zu Grunde gelegte Zinsfuß.
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Regelaltersrente

Versicherte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben.
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Rehabilitation

Zeiten, in denen ein Versicherter Leistungen zur Rehabilitation erhält, sind Anrechnungszeiten, sofern der Versicherte während dieser Zeiten keine Leistungen von einem Sozialversicherungsträger (z.B. Krankengeld oder Übergangsgeld) bezieht.
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Rendite

Private Rentenversicherung: Rendite nennt man den Gesamterfolg eines angelegten Kapitals pro Jahr in Prozenten des angelegten Kapitals.
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S

Schlussgewinnanteil, Schlussüberschuss

Der Schlussgewinnanteil ist ein Gewinnanteil, der nicht laufend zugeteilt, sondern grundsätzlich erst bei Ablauf erbracht wird. Aber auch bei Rückkauf und im Todesfall fallen - nach einer gewissen Wartezeit - Schlussgewinnanteile an.
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Schulbesuch und Studium

Zeiten der Schulausbildung sowie des Fach- und Hochschulbesuchs nach Vollendung des 17. Lebensjahres werden mit einer Dauer von insgesamt höchstens drei Jahren als Anrechnungszeit bei der Rente berücksichtigt.
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Schwangerschaft / Mutterschaft

Zeiten wegen Schwangerschaft / Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz sind Anrechnungszeiten, wenn dadurch eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit unterbrochen wurde.
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Schwankungsreserve

Die Schwankungsreserve setzt sich zusammen aus Betriebsmitteln und Rücklagen. Die Träger der Rentenversicherung müssen zur Bestreitung ihrer laufenden Ausgaben sowie zum Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen kurzfristig verfügbare Betriebsmittel bereithalten.
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Sofortrente

Der Versicherer leistet die vereinbarte Rente sofort. Deshalb können Sie, als Versicherungsnehmer, diese Form der Rentenversicherung im Gegensatz zur aufgeschobenen Rente, für die Sie regelmäßige Beiträge entrichten, beim Versicherer nur gegen Zahlung eines Einmalbetrages abschließen.
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T

Tarif

Der Begriff Tarif wird vielfältig angewandt. Der Versicherungsfachmann bezeichnet mit Tarif die einzelnen Versicherungsarten.
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Teilrente

Die Teilrente ermöglicht Ihnen einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand.
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U

Übertragung

Altersvermögensgesetz (AVmG). Eine Übertragung des angesammelten Kapitals aus einem Altersvorsorgevertrag (der so genannten "Riester-Rente") auf einen Vertrag desselben Förderberechtigten ist jederzeit möglich.
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Umlageverfahren

In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) werden die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres und - soweit erforderlich - durch Entnahmen aus der Schwankungsreserve gedeckt.
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Unwiderrufliches Bezugsrecht

Von Ihnen, als Versicherungsnehmer, eingeräumtes, unwiderrufliches Recht auf die Versicherungsleistung. Der unwiderruflich Begünstigte erwirbt ein sofort wirksames Recht, das allerdings erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls realisiert werden kann.
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V

VAG

Abkürzung für "Versicherungsaufsichtsgesetz". Der Aufsicht dieses Gesetzes unterliegen die Versicherungsunternehmen, nicht jedoch die Träger der Sozialversicherung.
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Verbraucherinformationen

Der Begriff der Verbraucherinformation umfasst Informationen, die in Umlauf gebracht werden, um Transparenz zu schaffen und zum besseren Verständnis für Konsumenten (das heißt für Endverbraucher) hinsichtlich der Eigenschaften, Stärken und Schwächen von Produkten und Leistungen beitragen sollen.
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Vererbung

Altersvermögensgesetz (AVmG). Verstirbt der Förderberechtigte, kann das Kapital (aus der so genannten "Riester-Rente"), welches noch nicht für Rentenleistungen verbraucht wurde, nicht an andere Personen vererbt werden.
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Versichertenrente

Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, der vorwiegend der Altersvorsorge von Beschäftigten dient.
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Versicherungskarte

Bis Ende 1972 wurden Versicherungskarten als Nachweis für Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) verwendet. In diese Karten wurden sämtliche Beitragszahlungen eingetragen.
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W

Waisenrente

Nach dem Tod eines Elternteils haben Kinder Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn sie noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil haben.
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Wartezeiten

Die Wartezeiten sind im Kern Mindestversicherungszeiten, denn Leistungen aus der Rentenversicherung kann nur beanspruchen, wer ihr vorher bereits eine bestimmte Zeit angehört hat.
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Witwen-Witwerrente

Renten wegen Todes sind in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung die Witwer- und Witwenrente (im Folgenden Witwenrente) und die Halb- oder Vollwaisenrente sowie die Erziehungsrente.
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Z

Zeiten, beitragsfreie

Beitragsfreie Zeiten sind Kalendermonate, die mit Anrechnungszeiten oder mit einer Zurechnungszeit belegt sind, sofern für diese Zeiten nicht auch Beiträge entrichtet worden sind.
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Zeiten, beitragsgeminderte

Beitragsgeminderte Zeiten sind Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch beitragsfreien Zeiten belegt sind. Neben den Beitragszeiten erhalten auch beitragsgeminderte Zeiten Entgeltpunkte.
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Zeiten, rentenrechtliche

Rentenrechtliche Zeiten sind alle Zeiten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Prüfung des Rentenanspruchs oder bei der Berechnung der Höhe der Rente von Bedeutung sind.
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Zertifizierung

Begriff der Rentenreform 2001: Im Rahmen des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) wird die private Altersvorsorge staatlich gefördert.
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Zertifizierung

Begriff der Rentenreform 2001: Im Rahmen des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) wird die private Altersvorsorge staatlich gefördert.
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