• Studienfinanzierung - Bares dank BAföG

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Steuer & Recht | Studienfinanzierung

Bares dank BAföG


Gute Finanzierungsquelle

Die Abkürzung BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dieses soll dazu beitragen, dass nicht nur Kinder reicher Eltern studieren können. Im alltäglichen Sprachgebrauch steht das Kürzel BAföG auch für die Förderung an sich.

Auch wenn es zunächst ein wenig Arbeit bedeutet, die Anträge auszufüllen - es lohnt sich. Denn wer BAföG bekommt, und das sollen dank gestiegener Eltern- und Studierendenfreibeträge mehr werden, kann eine gute staatliche Finanzierungsquelle für sein Studium nutzen. Für diejenigen, die BAföG erhalten, ist es nicht selten der einzige Weg, überhaupt studieren zu können.

Doch was verbirgt sich genau hinter dem BAföG? Die Verbraucherzentrale hat die wichtigsten Fakten zusammen getragen.

Was bedeutet BAföG?

BAföG steht für Chancengleichheit mit dem Ziel, dass ein Studium nicht am Geld scheitern soll. Reichen die finanziellen Möglichkeiten der Eltern nicht, springt der Staat mit einer monatlichen Förderung ein. Studierenden-BAföG ist in der Regel zur Hälfte "geschenktes Geld", das heißt: 50 Prozent ist ein staatlicher Zuschuss, 50 Prozent ist ein zinsloses Darlehen. Das Gute: Die BAföG-Schulden sind inzwischen auf maximal 10.000 Euro begrenzt, selbst wenn man eigentlich mehr zurückzahlen müsste. Das heißt im Bürokratendeutsch "Kappungsgrenze".

Wer hat Anspruch?

Wer BAföG beantragen will, darf nicht älter als 30 Jahre sein und nachweisen, dass "das angestrebte Ausbildungsziel erreicht wird". Im Klartext: Für ein Bummelstudium gibt es kein Geld - es werden "Eignungsnachweise" verlangt, zum Beispiel bestimmte Prüfungen. Wird die Regelstudienzeit überschritten, ist - bis auf Ausnahmen - Schluss mit den Zahlungen. Erfüllt der Studierende diese Rahmenbedingungen, kommt es in der Regel auf das Einkommen der Eltern an. Nur, wenn die Eltern unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen (s.u.) liegen, gibt es die Förderung - für eine so genannte "elternunabhängige Förderung" muss der Studierende zum Beispiel nach dem Abitur schon länger gearbeitet haben.

Das Gute: Mit dem "neuen BAföG" kommen auch Jugendliche mit Migrationshintergrund leichter an die Förderung. Und: Auslandsaufenthalte werden eher unterstützt als früher. So ist BAföG nun auch bei einem kompletten Studium in der Europäischen Union oder in der Schweiz möglich. Dafür werden jedoch beispielsweise Studiengebühren im Ausland nur noch ein Jahr übernommen.

Wie viel BAföG gibt es?

Grundsätzlich soll BAföG die Lücke decken, die sich zwischen den finanziellen Möglichkeiten der Eltern (bei Verheirateten auch des Ehepartners) und dem "Bedarf" ergibt. Dieser Bedarf ist unabhängig vom konkreten Fall - vielmehr wurde ein "abstrakter Bedarf" als Pauschalbetrag ermittelt. Dieser liegt bei Studierenden, die noch zuhause wohnen, bei 414 Euro; bei jenen, die ausgezogen sind, bei 512 Euro. Ist hier die Miete samt Nebenkosten höher als 146 Euro, kommen unter Umständen noch bis zu 72 Euro hinzu. Weitere Zuschläge, zum Beispiel für die studentische Krankenversicherung, sind möglich.

Insgesamt heißt das, dass ein Student oder eine Studentin im Höchstfall 648 Euro (auswärts wohnend) oder 478 Euro (bei den Eltern lebend) bekommen kann.

Je nachdem, wie viel die Eltern verdienen, kann man mit dem Förderungs-Höchstsatz oder eben mit weniger (bzw. auch gar nichts) rechnen - das wird individuell festgestellt. Das Einkommen der Eltern wird nicht voll angerechnet - es werden verschiedene Pauschal- und Freibeträge (für die Eltern, eventuell für Geschwister) abgezogen.

Auch Einkommen und Vermögen des Studierenden zählen mit! Doch Studierende dürfen 400 Euro im Monat hinzuverdienen ("Minijob"), ohne dass die BAföG-Leistungen gekürzt werden - was darüber hinaus geht, wird angerechnet. Auch Gespartes des Studenten oder der Studentin muss bis auf einen Sockel zur Studienfinanzierung eingesetzt werden.

Nähere Informationen und Rechenbeispiele finden Sie hier. Einen BAföG-Rechner zur persönlichen Berechnung finden Sie hier.

Wie läuft die Rückzahlung?

Erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer klopft der Bund an und möchte die ersten BAföG-Rückzahlungen sehen, und das auch nur, wenn der Ex-Student zu dem Zeitpunkt mehr als 960 Euro monatlich verdient. Die Tilgung des zinslosen Darlehens erfolgt in Mindestraten von 105 Euro, längstens 20 Jahre lang. Wer besonders schnell studiert oder ein besonders gutes Examen abgelegt hat, wer Kinder erzieht oder die Summe auf einmal zurückzahlt, bekommt sogar noch Ermäßigungen. Das war auch für die Stiftung Warentest Grund genug, BAföG als beste Form der Studienfinanzierung zu küren.

Wo kann der Antrag gestellt werden?
Die Anlaufstelle ist das Amt für Ausbildungsförderung am Hochschulort - in der Regel ist das Studentenwerk der Hochschule zuständig. Dort erhält man die amtlichen Antragsformulare - ebenso wie im Netz. Da es bekanntlich keine Regel ohne Ausnahmen gibt, sollten sich Studienanfängerinnen und -anfänger bei allen Unklarheiten in jedem Fall informieren. Und das frühzeitig: Gezahlt wird erst ab Antragstellung - rückwirkend gibt es nichts! Unentbehrlich sind ausführliche Beratungen auch bei Schwangerschaft oder beim Studium mit Kind (hier gibt es jetzt auch Verbesserungen!), als Studierender mit Behinderung, beim Fachwechsel oder Studium im Ausland. (vz)



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