• 20.12.2010 - Die neuen Regeln für die Hilfsmittelversorgung

    APOTHEKENPRAXIS – VIDEO-SPEZIAL PRÄQUALIFIZIERUNG Berlin - Im Hilfsmittelbereich gelten ab Januar 2011 neue Kriterien. Langfristig sollen Apotheken sich präqualifizieren, ...

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VIDEO-SPEZIAL PRÄQUALIFIZIERUNG

Die neuen Regeln für die Hilfsmittelversorgung

 

Berlin  -  Im Hilfsmittelbereich gelten ab Januar 2011 neue Kriterien. Langfristig sollen Apotheken sich präqualifizieren, um weiterhin Hilfsmittel an Kassenpatienten abgeben zu dürfen. Dr. Andreas Dehne bietet seit vielen Jahren in seiner Berliner Apotheke Hilfsmittel an. Dazu zählen neben Inkontinenzhilfen auch Kompressionsstrümpfe und Inhalationsgeräte. Für Dehne sind Hilfsmittel Teil des Versorgungsauftrags der Apotheken, auch wenn die Abgabe mit viel Arbeit verbunden ist.

„Das Anbieten von Hilfsmitteln ist sehr arbeitsintensiv, sehr anspruchsvoll, man muss sich gut reinknien. Wenn man es aber gelernt hat, wie das Spiel funktioniert, dann ist es auch lukrativ - wenn man sich über die enorme Bürokratie nicht ärgert", sagt Dehne.

Aus ökonomischer Sicht sind Hilfsmittel für die meisten Apotheken allerdings nicht besonders wichtig, so der Pressesprecher des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Thomas Bellartz: „Die Hilfsmittelversorgung in den Apotheken spielt keine wirklich große Rolle. Am Umsatz berechnet macht sie etwa 1,5 bis 2 Prozent aus. Natürlich gibt es in der sehr heterogenen Struktur der Apotheken solche, die sehr engagiert sind und einen größeren Umsatzanteil generieren. Aber bei den meisten Apotheken spielt die Hilfsmittelversorgung eine untergeordnete Rolle. Sie ist natürlich wichtig als Dienstleistung für Patientinnen und Patienten."

Im Vorjahr haben die Krankenkassen 5,2 Milliarden Euro für Hilfsmittel ausgegeben. Davon fielen laut Bundesgesundheitsministerium 722 Millionen Euro auf Apotheken, was einen Anteil von fast 14 Prozent ausmacht. Die wichtigsten Hilfsmittel, die Apotheken abgeben, sind Inkontinenz- und Applikationshilfen. Bei der GEK machen sie zusammen mehr als die Hälfte der Hilfsmittelausgaben von Apotheken aus. An nächster Stelle kommen Kompressionsstrümpfe, Inhalationsgeräte sowie Geräte zur Bestimmung von Blutdruck oder Blutzucker mit einem Anteil von knapp einem Viertel. Auch Stomaartikel und Bandagen spielen für Apotheken eine Rolle.

Die Präqualifizierung gilt ab 2011. Der DAV war bei der Ausarbeitung der neuen Regelungen beteiligt, ohne jedoch ein Mitbestimmungsrecht zu haben. Der Verband sieht bei der Präqualifizierung Vor- und Nachteile für die Apotheken: „Um mit dem Guten anzufangen: Gut ist, dass es eine bundeseinheitliche Regelung gibt. Das ist insgesamt natürlich transparent. Der Nachteil ist, dass diese bundeseinheitliche Regelung am Ende dazu führt, dass es zu mehr Bürokratie und damit zu mehr Aufwand und sicherlich auch Kosten für die einzelne Apotheke kommt. Insoweit ist wichtig, dass die Apotheken selbst entscheiden, ob sie teilnehmen möchten bei dieser Hilfsmittelversorgung oder nicht", sagt DAV-Sprecher Bellartz.

Ob eine Apotheke geeignet ist, Hilfsmittel abzugeben, prüften bislang die Krankenkassen. Die Eignung galt nur für eine Kasse, aber dafür zeitlich unbegrenzt. In Zukunft entscheiden darüber die Präqualifizierungsstellen. Die Eignung gilt dann kassenübergreifend und für fünf Jahre.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) plant, eine Präqualifizierungsstelle einzurichten. Christian Bumiller ist der designierte Leiter der Prüfstelle des Ersatzkassenverbands. „Die Voraussetzungen für Apotheken sind in den Kriterien des GKV-Spitzenverbands geregelt, die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten sollen. Dort geht es im Wesentlichen um die personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen, die ganz konkret festgelegt worden sind", erklärt Bumiller.

Die Voraussetzungen sind für jede Hilfsmittelgruppe einzeln festgelegt. Der Kriterienkatalog regelt auch, wer welche Hilfsmittel in Zukunft anbieten darf. Für Apotheken gilt dies für 34 Gruppen. Wer Kompressionsstrümpfe für Beine anbietet, muss in Zukunft einen separaten Raum mit Liege sowie einen Spiegel nachweisen. Auch Toilettenhilfen können Apotheken anbieten. Dafür benötigen sie jedoch eine Werkbank inklusive Bohrmaschine.

Für den Nachweis über die Eignung reicht eine schriftliche Erklärung. Gegebenenfalls können auch Fotos oder Grundrisse verlangt werden. Laut Bumiller müssen die Anforderungen eingehalten werden: „Die räumlichen Kriterien des GKV-Spitzenverbands sind zu erfüllen: Von Apotheken und natürlich auch von allen anderen Leistungserbringern, eine Abweichung von diesen Kriterien ist grundsätzlich nicht möglich. Wenn sich im Rahmen der Praxis herausstellen sollte, dass es hier immer wieder Differenzen in der Auslegung der Kriterien gibt oder Alternativen möglich sind, dann muss der GKV-Spitzenverband dies übernehmen und die Kriterien gegebenenfalls überarbeiten."

Für die Apotheken ist die Abgabe von Hilfsmitteln heute mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Der Apotheker Dehne ist skeptisch, dass sich das mit den einheitlichen Anforderungen ändert: „Für Hilfsmittel-aktive Apotheken ist die Präqualifizierung grundsätzlich eine Vereinfachung, weil man eben weniger Papier einreichen muss bei den einzelnen Krankenkassen. Ob es für die einzelne Apotheke und bezüglich der betroffenen Produktgruppen wirklich effektiv eine Arbeitserleichterung ist, wird man erst hinterher wissen."

Für Dehne ändert sich zum Jahreswechsel zunächst nichts. Er hat bestehende Verträge mit den Krankenkassen. Diese haben auch nach dem Jahreswechsel Gültigkeit. Erst wenn die Kassen die Präqualifizierung vertraglich festlegen, müssen Apotheken ihre Eignung nachweisen. Andreas Dehne will auch in Zukunft Hilfsmittel in seiner Apotheke anbieten. Wenn erforderlich, dann demnächst mit Präqualifizierung.

Im Frühjahr wird sich der GKV-Spitzenverband erneut zusammen setzen und über die Kriterien zur Fortbildung im Rahmen der Präqualifizierung verhandeln. Geht man von den bisherigen Erfahrungen aus, wird es bis zur Umsetzung noch einige Zeit dauern.

APOTHEKE ADHOC, Montag, 20. Dezember 2010, 12:29 Uhr

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