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APOTHEKENPRAXIS – Retax-Urteil

Berlin - Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu Nullretaxtationen nicht hinnehmen: „Der DAV hat beschlossen, die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Fällt diese positiv aus, wird Beschwerde eingelegt“, sagte ein Sprecher.
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APOTHEKENPRAXIS – Bundessozialgericht

Berlin - Auf die Apotheken rollt nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) eine Retaxationswelle zu. Die Kasseler Richter haben Null-Retaxationen grundsätzlich erlaubt. Die an dem Musterverfahren beteiligten Ersatzkassen können daher jetzt alle teilweise ausgesetzten Retaxationen seit 2009 nachholen. Um welche Summen es sich im einzelnen handelt, ist bislang nicht bekannt.
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APOTHEKENPRAXIS – Rx-Boni

Bad Homburg - Der jahrelange Streit um Rx-Boni nähert sich seinem Ende. Einzelne Versandapotheken versuchen noch über Ausweichmodelle, Kunden mit Vorteilen zu locken. Aber im Großen und Ganzen ist der Spuk nach der gesetzlichen Klarstellung vorbei. Klaus Laskowski, Justiziar der Bayerischen Landesapothekerkammer, hat beim Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale einen recht launigen Rückblick gegeben.
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APOTHEKENPRAXIS – Kommentar

Berlin - Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ist eindeutig: Wer die Regeln nicht befolgt, hat keinerlei Anspruch auf Erstattung. Das ist eine enttäuschend simple Erkenntnis, denn so steht es mehr oder weniger im Gesetz. Was sich die Branche von den Richtern erwartet hätte, wäre eine Auslegung gewesen, die die Lebenswirklichkeit berücksichtigt. Vielleicht ist das Urteil aber gerade deshalb gut: Jetzt ist umso mehr der Gesetzgeber gefragt.
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APOTHEKENPRAXIS – Bundessozialgericht

Berlin - Missachten Apotheker Rabattverträge, können die Kassen den kompletten Betrag retaxieren. Denn in diesem Fall wird aus Sicht des Bundessozialgerichts (BSG) ein Arzneimittel abgegeben, auf das die Versicherten keinen Anspruch haben. „Den Apotheker trifft die Pflicht, ordnungsgemäß vertragsärztlich verordnete Arzneimittel nur im Rahmen seiner Lieferberechtigung an Versicherte abzugeben“, heißt es in der jetzt bekannten Urteilsbegründung. „Verletzt er diese Pflicht, ist dies sein Risiko: Die Krankenkasse muss für nicht veranlasste, pflichtwidrige Arzneimittelabgaben nichts zahlen.“
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APOTHEKENPRAXIS – Notdienstfonds

Berlin - Die Apotheken erhalten noch vor Weihnachten ihre erste Notdienstpauschale. Die genaue Höhe der Sondervergütung ist noch nicht bekannt. Offen ist auch, welche Landesapothekerkammern (LAK) sich ihren Aufwand entschädigen lassen. Bis zu 8000 Euro darf jede Kammer für den eigenen Programmieraufwand aus dem Notdienstfonds ziehen. Einige haben aber bereits angekündigt, die Leistung selbst zu stemmen, damit möglichst viel Geld für die Apotheken im Fonds bleibt.
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APOTHEKENPRAXIS – Notdienstfonds

Berlin - Die Höhe der Notdienstpauschale steht fest – wird aber noch nicht verraten. Der Nacht- und Notdienstfonds hat jetzt alle Zahlen zu den abgegebene Rx-Packungen und den geleisteten Notdiensten. Allerdings haben nicht alle Apotheken die Daten geliefert. Mehr als 800 Apotheken wurden deshalb geschätzt.
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APOTHEKENPRAXIS – Bereitsschaftsdienst

Berlin - Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die ambulante Notfallversorgung zu verbessern. Ärzte und Krankenhäuser sollen künftig besser zusammenarbeiten – die Apotheker sollen mit ihrem Notdienst in das System einbezogen werden. Das könnte sich allerdings schwierig gestalten, denn zwischen den Systemen von Apothekern und Ärzte gibt es gravierende Unterschiede.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekenbetriebsordnung

Berlin - Nach der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) müssen Defekturen qualitativ und quantitativ geprüft werden – eine organoleptische Kontrolle wie bei Rezepturen reicht nicht aus. Die Pharmazieräte haben auf ihrer Jahrestagung versucht, die Vorgaben zu präzisieren. Für vier Risikoklassen gibt es Empfehlungen, welche Prüfungen erwartet werden. Anhand des Leitfadens muss der Apotheker selbst entscheiden, wie er die Qualität nachweist.
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APOTHEKENPRAXIS – Rheinland-Pfalz

Berlin - Wenn sich Apotheker in Rheinland-Pfalz von einem Pharmazierat ungerecht behandelt fühlen, können sie sich künftig vielleicht an eine Clearingsstelle des Apothekerverbands wenden: Verbandschef Theo Hasse hat am Samstag seine Idee einer Anlaufstelle für Apotheker vorgestellt.
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APOTHEKENPRAXIS – OTC-Rabatte

Berlin - Ein Apotheker aus dem baden-württembergischen Mössingen darf seine OTC-Rabatte nicht mehr mit Bezug auf einen „bisherigen ABDA-Preis“ bewerben. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) verbot außerdem einen Thermo-Becher als Werbegeschenk. Den Streit um seine Rx-Boni hat der Apotheker dagegen gewonnen – aber diese sind jetzt ohnehin verboten.
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APOTHEKENPRAXIS – Schleswig-Holstein

Berlin - Die Verbesserung der Rezepturqualität steht bei den Apothekerkammern ganz oben auf der Agenda. In Schleswig-Holstein setzt man nicht auf Kontrollen und Testkäufe, sondern will den Apotheken ein Training verpassen. Bei der gestrigen Kammerversammlung wurde außerdem über das Leitbild und die „Pille danach“ gesprochen.
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APOTHEKENPRAXIS – Medikationscheck

Berlin - Die Apothekerkammer Niedersachsen startet ein Projekt zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Ab Dezember führen ausgewählte Apotheken umfangreiche Medikationschecks bei ihren Kunden durch. Die Kammer hat dazu das Modell „Athina“ (für: Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken) der Apothekerkammer Nordrhein übernommen.
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APOTHEKENPRAXIS – Lagerwertverluste

Berlin - Dass Biogen Idec den Apotheken die Lagerwertverluste aus der Preisumstellung bei Fampyra (Fampridin) nicht erstatten will, kann man beim Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) nicht verstehen. Schon im Sommer hat sich die Geschäftsstelle an der Hersteller gewendet – und nach eigenem Bekunden keine Antwort erhalten. Jetzt droht Geschäftsführer Dr. Sebastian Schwintek öffentlich mit einer Klage.
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APOTHEKENPRAXIS – Notdienstfonds

Berlin - Die Auszahlung der ersten Notdienstpauschale rückt näher. Beim Notdienstfonds laufen derzeit die Informationen von den Apotheken, Rechenzentren und Apothekerkammern zusammen. Mitte Dezember werden die Apotheken über die Höhe der Pauschale informiert. Mindestens 220 Euro pro Volldienst sollen es auf jeden Fall sein.
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APOTHEKENPRAXIS – Betriebsprüfung

Berlin - Das Finanzgericht Münster hat den Betriebsprüfern in Nordrhein-Westfalen Grenzen aufgezeigt: Laut einem jetzt begründeten Urteil vom 10. Oktober darf das Finanzamt Borken keine Steuernachzahlungen von rund 40.000 Euro von einem Apotheker fordern, nur weil dieser nicht alle gewünschten Daten geliefert hatte. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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APOTHEKENPRAXIS – Wettbewerbsrecht

Berlin - OTC-Angebote bewerben viele Apotheken mit dem Apothekenverkaufspreis (AVP). Der Rabatt von 10, 20 oder 50 Prozent wird dabei mit dem Betrag verglichen, den die Krankenkassen an unter 12-jährige Versicherte erstatten. Während die Gerichte dies bislang überwiegend als irreführend ansehen, gab das Landgericht Braunschweig jetzt einem beklagten Apotheker recht: Die meisten Apotheken verlangten ohnehin denselben Preis, die Werbung sei daher nicht irreführend.
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APOTHEKENPRAXIS – Widerrufsrecht

Berlin - Versandhändler haben einen gemeinsamen Feind: das Rückgaberecht. Gerade bei Kleidung und Schuhen nutzen viele Kunden die Möglichkeit, die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzuschicken. Doch auch Versandapotheken haben immer wieder solche „Retouren“. Obwohl sie diese Arzneimittel vernichten müssen, sind sie nach dem Widerrufsrecht zur Rücknahme gezwungen. Dagegen wehren sich die Versender vor Gericht – mit wechselndem Erfolg.
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APOTHEKENPRAXIS – Apothekengewerkschaft

Berlin - Die Apothekengewerkschaft Adexa wünscht sich mehr Flexibilität für Angestellte in Apotheken. Die Vorsitzende Barbara Neusetzer begrüßte Pläne von Union und SPD, Arbeitnehmern künftig ein Recht auf „befristete Teilzeit“ einzuräumen. Damit hätten die Angestellten nach einer Teilzeitphase einen Anspruch zur Rückkehr auf Vollzeit.
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APOTHEKENPRAXIS – Hilfsmittel

Berlin - Teile und herrsche: Um in Verhandlungen die Leistungserbringer auseinander zu dividieren, gestaltet die Barmer GEK ihre Hilfsmittelverträge kleinteiliger. Die Kasse packt jetzt die Produktgruppen „Bandagen“ und „Hilfsmittel zur Kompressionstherapie“ in neue Verträge. Die bisherigen Vereinbarungen wurden gekündigt, bis zum Jahresende gelten Übergangsfristen.
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