• 04.09.2015 – Falsch geparkt am Duplex-Stellplatz - kein Schadenersatz

    SICHERHEIT – Steuer & Recht Wer seinen Pkw auf einem Duplex Stellplatz falsch abstellt, so dass beim Hebe- bzw. Senkvorgang der Pkw beschädigt wird, bleibt auf seinem ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Falsch geparkt am Duplex-Stellplatz - kein Schadenersatz

 

Wer seinen Pkw auf einem Duplex Stellplatz falsch abstellt, so dass beim Hebe- bzw. Senkvorgang der Pkw beschädigt wird, bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Am 19.07.2014 parkte eine Münchnerin ihren Pkw BMW 116 i auf ihrem Duplex Garagenstellplatz in einem Mehrfamilienhaus in Schwabing. Sie bemerkte nicht, dass sie nicht weit genug in die Parkvorrichtung eingefahren war und dass die hintere Stoßstange des Fahrzeugs leicht über die Vorrichtung hinausragte. Der Benutzer des oberen Stellplatzes senkte kurze Zeit später die Vorrichtung ab. Dabei schrammte der Heckstoßfänger des BMW an der Garagenwand entlang und wurde zerkratzt. Nach dem Kostenvoranschlag entstand ein Schaden in Höhe von knapp 1.400 Euro.

Die BMW-Halterin ist der Meinung, der Benutzer des oberen Stellplatzes habe schon optisch wahrnehmen müssen, dass das Fahrzeug falsch positioniert war und gleich bei der ersten Berührung der Stoßstange mit der Garagenwand den Absenkvorgang abbrechen müssen. Sie verlangt von ihm den Schaden ersetzt. Der Nutzer des oberen Stellplatzes weigert sich, zu zahlen. Er habe nicht erkennen können, dass das Fahrzeug falsch geparkt war. Nach dem ersten Kratzgeräusch habe er den Absenkvorgang unterbrochen.

Der zuständige Richter am Amtsgericht München wies die Klage der BMW-Fahrerin ab.

Der Beklagte habe nicht schuldhaft gehandelt, da er die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen. Bei der Betätigung des Hebe- bzw. Senkmechanismus handelt es sich um einen alltäglichen automatisierten Vorgang. Der Benutzer kann daher darauf vertrauen, dass der Vorgang technisch problemlos ausgeführt werden kann und muss vor der Bedienung nicht prüfen, ob Bedenken gegen eine Nutzung dahingehend bestehen, dass andere Nutzer ihrerseits ihre Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß eingefahren haben. Außerdem sei der BMW-Fahrerin selbst nichts aufgefallen. Auch die Tatsache, dass das Heck lediglich an der Mauer entlangschrammte und das Fahrzeug nicht komplett aufgesessen ist, zeigt deutlich, dass die Fehlstellung jedenfalls nicht offensichtlich war. Inwiefern der Beklagte daher ohne eingehende Untersuchung oder gar Vermessen hätte erkennen können, dass eine Abstandsproblematik vorlag, erschließt sich dem Gericht nicht. Derart eingehende Untersuchungspflichten im Sinne einer besonderen Pflicht zur Verhütung von Rechtsgutverletzungen treffen den Beklagten jedenfalls nicht, so die Urteilsgründe.

Im Übrigen wäre das Mitverschulden der BMW-Fahrerin an dem Unfall so groß, dass eine etwaige Schadensersatzpflicht des Beklagten entfällt. Das Gericht stellt fest: Es liegt zunächst allein in ihrem eigenen Verantwortungs- und Risikobereich, das Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen und dafür zu sorgen, dass bei der gewöhnlichen Nutzung der Anlage keine Schäden entstehen. Ihr sind die Abmessungen ihres eigenen Fahrzeugs und diejenigen der Parkvorrichtung bekannt und es ist davon auszugehen, dass sie die Parkanlage nicht zum ersten Mal benutzt hat. Stellt sie in dieser Konstellation ihr Fahrzeug dennoch falsch ab, ist jedenfalls von einer derart groben Fahrlässigkeit auszugehen, dass ein etwaiges Fehlverhalten des Beklagten komplett dahinter zurückzutreten hätte.

Das Urteil ist rechtskräftig.

AG München, Urteil 213 C 7493/15 vom 30.4.2015

 

Weitere Meldungen


PharmaRisk-FLEX ist ein modernes Versicherungskonzept für Apotheken, das einen All-Inklusive-Schutz mit flexiblen Elementen verbindet
Apothekenversicherung unter der Lupe
aporisk.de/pressemitteilung-39717-apothekenversicherung-unter-der-lupe.html

Fünf gute Gründe für die Absicherung des täglichen Lebens bei Invalidität
Wann braucht der Apotheker eine Unfallversicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-37492-wann-braucht-der-apotheker-eine-unfallversicherung.html

5 gute Gründe, warum es bei der Apothekenversicherung auf den fachkundigen Partner ankommt
Muss der Apotheker jede Verschlechterung seiner Versicherungen akzeptieren?
aporisk.de/pressemitteilung-36018-muss-der-apotheker-jede-verschlechterung-seiner-versicherungen-akzeptieren.html

Beste Leistung und mehr Sicherheit – auch für Senioren
Unfallversicherung für Apotheker
aporisk.de/pressemitteilung-35382-beste-leistung-und-mehr-sicherheit-auch-fuer-senioren.html

5 gute Gründe für eine modulare Apothekenversicherung von einem Makler mit Kernkompetenz im Pharmaziebereich
Braucht der Apotheker im Geschäftsbetrieb wirklich jede Versicherung?
aporisk.de/pressemitteilung-32646-braucht-der-apotheker-im-geschaeftsbetrieb-wirklich-jede-versicherung.html

Bei pharmazeutischen Risiken kommt es auf den fachlich kompetenten Versicherungspartner an
Sind Sie als Apotheker richtig versichert ?
aporisk.de/pressemitteilung-31040-sind-sie-als-apotheker-richtig-versichert.html

Apotheken-Mehrbesitz, Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Ein wirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
aporisk.de/pressemitteilung-26376.html

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner